Mosaik Tagesstätte Köflach
Träger: Mosaik GmbH
ID: 2041 | Datensatz bearbeiten
So erreichen Sie uns
Kärtnerstraße 98580 - Köflach
Telefon: 03144/39 88
E-Mail: ts-koeflach@mosaik-gmbh.org
Internet: www.mosaik-web.org
Wo befindet sich die Werkstatt:
Öffnungszeiten der Werkstatt
Von 7:30 bis 16:00
Freie Plätze:
Nein
Welche Arbeitsbereiche gibt es?
Tagesstruktur
Was gibt es in der Nähe?
Welche Regeln gibt es?
Was gibt es hier für Angebote?
Was sonst noch für Kundinnen und Kunden wichtig ist
Die Beschäftigten können hier entscheiden, was sie arbeiten möchten.
Das sagt das Angebot über sich:
Ziel:Wir verfolgen das Ziel einer individuellen Förderung zur höchstmöglichen Selbstständigkeit im Alltag. Wir unterstützen in der Basisversorgung z.B Hilfestellung bei Essen und Trinken; Hilfestellung bei der Hygiene und Körperpflege. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben: Spaziergänge, Ausflüge, Einkäufe, Kaffeehausbesuche gehören auch dazu. Der regelmäßige Austausch mit den Angehörigen ist uns sehr wichtig.
Zielgruppe
Die Leistung „Beschäftigung in Tageseinrichtung mit Tagesstruktur“ richtet sich an Jugendliche nach Beendigung der Schulpflicht sowie Erwachsene mit intensiver geistiger Körperlicher, Sinnes- und/oder mehrfacher Behinderung. In der Tagesstätte Köflach
können bis zu 15 Menschen mit hohem oder höchstem Grad der Beeinträchtigung aufgenommen werden
Unser Angebot
Die Tagesstätte Köflach ist eine Tagesstruktur und besteht aus verschiedenen Alltagshandlungen.
• Einkauf der Lebensmittel
• Gemeinsames Kochen
• Tisch decken
• Jause, Mittagessen zubereiten
• Freizeitgestaltung
• Körperpflege
• Aufräumen der Gruppenräume
• Müll- und Wäschedienst
• Gestaltung von Festen
Wie bekomme ich zu dieser Leistung?
Unsere KundInnen brauchen einen gültigen Bescheid über die Leistung „Beschäftigung in Tageseinrichtung mit Tagesstruktur“
Die Kostenübernahme erfolgt über das steirische Behindertengesetz
• Der Antrag wird bei der Wohnsitzbehörde oder bei der Bezirkshauptmannschaft gestellt
• Mittels Gutachten wird der individuelle Hilfebedarf festgestellt
• Die Kostenübernahme wird per Bescheid festgelegt